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Vorstand (s. § 6.2)

Präsident
Prof. Dr. Freimut Löser
Philosophisch-historische Fakultät der Universität Augsburg
Universitätsstraße 12
D-86159 Augsburg
Tel. 0821-5982780
online
freimut.loeser[at]phil.uni-augsburg.de

Vizepräsident
Prof. Dr. Dietmar Mieth
Max-Weber-Kolleg für kultur- und sozialwissenschaftliche Studien | Universität Erfurt
Nordhäuser Str. 74
99089 Erfurt
Tel. +49(0)361/737-2872
online
dietmar.mieth[at]uni-erfurt.de

Schatzmeister
Prof. Dr. Rudolf K. Weigand
Am Vogelschuss 7
D-97422 Schweinfurt
Tel. 08421-93-1518
online
weigand.sw[at]t-online.de

Prof. Dr. Loris Sturlese
Professore Ordinario
Università del Salento
Tel.: +39 0832 29 4674
online
loris.sturlese[at]unisalento.it

Prof. Dr. Markus Vinzent
Professor of the History of Theology
King's College London
Tel.: +44 7720058 108
online
markusvinzent[at]gmail.com

Erweiterter Vorstand (s. § 6.3)

Prof. Dr. Christine Büchner
Fakultät für Geisteswissenschaften
Edmund-Siemers-Allee 1
20146 Hamburg
Tel.: +49 40 42838-9154
online
christine.buechner[at]uni-hamburg.de

Prof. DDr. Markus Enders
Schauinslandstr. 93
79100 Freiburg i. Breisgau
Tel.: 0049 (0)761/7078209
online
Markus.Enders[at]theol.uni-freiburg.de

Dr. Gotthard Fuchs
Rheingoldstraße 3
D-65203 Wiesbaden
online
gotthardfuchs[at]t-online.de

Dr. Regina D. Schiewer
Sundgauallee 68
70110 Freiburg
online
regina.schiewer[at]ku-eichstaett.de

Beirat (s. § 6.4)

Prof. Dr. Alois Haas
online

Prof. Dr. Ruedi Imbach (Paris)
online
ruedi.imbach[at]wanadoo.fr

Prof. Dr. Susanne Köbele, Zürich
online

Paul J. Kohtes
Identity Foundation

Prof. Dr. Volker Leppin
online
volker.leppin[at]uni-tuebingen.de

Dr. Hans-Jörg Leuchte
online
leuchte[at]leuchte-immobilien.de

Prof. Dr. Bernard McGinn
online
bmcginn[at]uchicago.edu

Prof. Dr. Nigel F. Palmer
online
nigel.palmer[at]seh.ox.ac.uk

P. Prof. Walter Senner OP
online
walterop[at]pust.it

Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer
online

Prof. Dr. Andreas Speer
online
andreas.speer[at]uni-koeln.de

Satzung

Präambel

Die Meister-Eckhart-Gesellschaft versteht sich als interdisziplinäre wissenschaftliche Gesellschaft, die gegenüber allen Forschungsrichtungen und für alle Mitglieder offen ist, die ihren Zielen (nach § 2) entsprechen.

§ 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen "Meister Eckhart-Gesellschaft e.V.".
  2. Er hat seinen Sitz in Augsburg und ist in das Vereinsregister am Amtsgericht Augsburg eingetragen.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 - Ziele und Aufgaben

  1. Ziel und Aufgabe der Meister-Eckhart-Gesellschaft ist es,
    1. Eckharts Leben und Wirken in seiner Zeit,
    2. Eckharts Schriften und Lehre,
    3. Eckharts geschichtliche Herkunft und Wirkung sowie die Aktualität seines Denkens zu erforschen und darzustellen.
    4. Zudem unterstützt sie Forschungsunternehmungen, die den in 2.1.1 - 2.1.3 genannten Zielen dienen.
  2. Die Meister-Eckhart-Gesellschaft erreicht ihre Ziele durch:
    1. die Herausgabe eines Jahrbuches und anderer wissenschaftlicher Publikationen,
    2. die Veranstaltung von Tagungen, Vorträgen und Seminaren,
    3. die Unterhaltung einer Internet-Homepage,
    4. die Unterstützung bestehender und künftiger Forschungsvorhaben.

§ 3 - Steuerbegünstigung

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 - Mitgliedschaft

  1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.
  2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Beitrittserklärung und Aufnahme durch den Vorstand.
  3. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres möglich.
  4. Ein Mitglied kann durch Beschluss des erweiterten Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig. Das Mitglied ist zu der Versammlung einzuladen und anzuhören.

§ 5 - Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Es ist ein jährlicher Beitrag zu entrichten. Die Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung, die die Höhe und die Zahlungsweise regelt.
  2. Die Beitragszahlung berechtigt jedes Mitglied zum vergünstigten Bezug des Jahrbuchs.

§ 6 - Organe des Vereins

  1. Mitgliederversammlung
    1. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden geleitet.
    2. Die Mitgliederversammlung berät die vom Vorstand vorgelegten Richtlinien für die Arbeit des Vereins und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
      1. Wahl und Abwahl des Vorstands
      2. Wahl der Kassenprüfer
      3. Wahl von zwei Mitgliedern des erweiterten Vorstands
      4. Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplans
      5. Beschlussfassung über den Jahresabschluss
      6. Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstands
      7. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
      8. Erlass der Beitragsordnung
      9. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins.
    3. Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens einen Monat vorher schriftlich eingeladen. Sie tagt spätestens alle zwei Jahre.
    4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder sie unter Angabe von Gründen verlangen. Sie muss längstens fünf Wochen nach Eingang des Antrags auf schriftliche Berufung tagen.
    5. Die Mitgliederversammlung ist nach ordnungsgemäßer Einladung ohne Anwesenheitsquorum beschlussfähig.
    6. Über die Beschlüsse und auch über den wesentlichen Verlauf der Verhandlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen.
  2. Vorstand
    1. Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden(= Präsident der Gesellschaft), dem stellvertretenden Vorsitzenden (= Vizepräsident der Gesellschaft), dem Schatzmeister und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
    2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Vorstands­mitglieder gemeinsam, darunter der erste oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.
    3. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt vier Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstands im Amt.
    4. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, wählt der erweiterte Vorstand für die restliche Amtszeit einen Vertreter.
    5. Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und von dem Vorstandsvorsitzenden zu unterzeichnen.
  3. Erweiterter Vorstand
    1. Der erweiterte Vorstand bestimmt inhaltlich die Verwirklichung der Ziele und Aufgaben des Vereins. Er soll in seiner Zusammensetzung die interdisziplinäre Ausrichtung der Meister-Eckhart-Gesellschaft widerspiegeln. Er beschließt die Einrichtung von Kommissionen und/oder Projekten und bestimmt deren Leiter.
    2. Der erweiterte Vorstand umfasst insgesamt neun Personen und setzt sich zusammen aus den fünf Mitgliedern des Vorstands, ferner zwei vom Vorstand berufenen und weiteren zwei von der Mitgliederversammlung gewählten Personen.
    3. Die Amtsperiode des erweiterten Vorstands stimmt mit derjenigen des Vereinsvorstands überein.
    4. Der erweiterte Vorstand tritt wenigstens einmal im Jahr zusammen. Er berichtet über seine Tätigkeit regelmäßig in der Mitgliederversammlung.
  4. Beirat
    1. Der Beirat besteht aus bis zu 10 Personen des wissenschaftlichen und öffentlichen Lebens.
    2. Die Mitglieder des Beirats beraten auf Antrag und aus eigener Initiative den Vorstand und den erweiterten Vorstand, insbesondere beraten sie die Meister-Eckhart-Gesellschaft hinsichtlich ihrer Veröffentlichungen und ihrer Repräsentanz in der Öffentlichkeit.
    3. Die Mitglieder des Beirats werden durch den Vorstand aufgrund von Vorschlägen der Organe des Vereins berufen.

§ 7 - Satzungsänderungen und Auflösung

  1. Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschläge zu Satzungsänderungen, Zweckänderungen und zur Auflösung sind den stimmberechtigten Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung (lt. § 6.1.3. einen Monat vor der Sitzung) zuzuleiten. Für die Beschlussfassung ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
  2. Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.
  3. Bei Auflösung, bei Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das gesamte Vermögen an die Deutsche Forschungsgemeinschaft.
  Die vorliegende Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 24.04.2004 in Würzburg von den folgenden Gründungsmitgliedern beschlossen: Folgende Personen haben ihre Zustimmung zur Gründung schriftlich mitgeteilt, ihre Mitgliedschaft in der Meister-Eckhart-Gesellschaft erklärt und betrachten sich in Abwesenheit als Gründungsmitglieder:
 
Prof. Dr. Werner Beierwaltes, Würzburg
Prof. Dr. Alois M. Haas, Uitikon Waldegg
Prof. Dr. Ulrich Köpf, Tübingen
Paul J. Kohtes, Identity Foundation, Düsseldorf
Wolfgang Klimanek, Dachau
Prof. Dr. Volker Leppin, Jena
Prof. Dr. Freimut Löser, Augsburg
Prof. Dr. Dietmar Mieth, Tübingen
Prof. Dr. Nigel F. Palmer, Oxford
Prof. Dr. Hans-Jochen Schiewer, Freiburg i. Br.
P. Dr. phil. Walter Senner OP, Paris
Prof. Dr. Andreas Speer, Köln
Prof. Dr. Uta Störmer-Caysa, Mainz
Prof. Dr. Georg Steer, Veitshöchheim
Prof. Loris Sturlese, Lecce, Italien
Prof. Dr. Helmut G. Walther, Jena
Prof. Dr. Rudolf K. Weigand, Schweinfurt
P. Dr. Mauritius Wilde, Münsterschwarzach
Prof. Dr. Ruprecht Wimmer, Eichstätt
Dr. Karl Heinz Witte, München

Prof. Dr. Jan A. Aertsen, Köln
Dr. Ria van den Brandt, Nijmegen
Prof. Dr. Wouter Goris, Köln
Prof. Dr. Kurt Gärtner, Marburg
Prof. Dr. Jeffrey Hamburger, Cambridge , USA
Prof. Dr. Burkhard Hasebrink, Freiburg i. Br.
Prof. Dr. Walter Haug, Kirchentellinsfurt (†)
Prof. Dr. Maarten Hoenen, Leuven, B
Prof. Dr. Ruedi Imbach, Belfaux, Schweiz
Prof. Dr. Raymund Klibansky, Oxford, GB (†)
Prof. Dr. Theo Kobusch, Bochum
Prof. Dr. Susanne Köbele, München
Prof. Dr. Niklaus Largier, Berkeley, USA
Dr. Hans-Jörg Leuchte, Berlin
Prof. Dr. Burkhard Mojsisch, Bochum
Prof. Dr. Bernard McGinn, Chicago, USA
Prof. Dr. Reinhardt, Institut für Cusanusforschung, Trier
Dr. Harald Schwaetzer, Institut für Cusanusforschung, Trier
Prof. Dr. Karl Stackmann, Göttingen
 

Mitgliedschaft (s. § 4)


Der reguläre Jahresbeitrag beträgt 36,- Euro, ermäßigt 18,- Euro für Studenten, Rentner und Arbeitslose oder nicht voll Erwerbstätige und 72,- Euro für Institutionen.
Die Beitragszahlung berechtigt jedes Mitglied zu einem günstigeren Bezug der Jahrbücher (s. Publikationen).

Wenn Sie an einer Mitgliedschaft interessiert sind, drucken Sie bitte den Aufnahmeantrag (pdf) aus und senden es ausgefüllt an die im Antrag genannte Adresse.


Membership


The society is open to all individuals and institutions who are committed to the society's goals. The annual subscription is Euro 36.00 for individuals, Euro 72.00 for institutions, and Euro 18.00 for students and the unsalaried. The subsription also entitles every member to receive the yearbook at a lower price.

Applications for membership should be sent by email to webmaster[at]meister-eckhart-gesellschaft.de or by post to

The Treasurer
Meister-Eckhart-Gesellschaft e.V.
Prof. Dr. Rudolf K. Weigand
Am Vogelschuss 7
D-97422 Schweinfurt
Germany

and should be accompanied by payment of the first year’s subscription by cheque, or by credit transfer to the account of the Meister-Eckhart-Gesellschaft, HypoVereinsbank Würzburg, account number 347 393 185, sort code 790 200 76. Please also supply the following information: full name and title, full address and postcode, email address, and date of birth.

 

Spenden (s. § 3)

Spenden und Sponsoring sind für die Aufgaben der Meister-Eckhart-Gesellschaft unverzichtbar und werden mit Dank entgegengenommen:

Kto. 347 393 185
BLZ. 790 200 76 (HypoVereinsbank Würzburg)

IBAN DE79 7902 0076 0347 3931 85
SWIFT (BIC): HYVEDEMM455

Die Meister-Eckhart-Gesellschaft ist gemäß Bescheid des Finanzamtes Schweinfurt vom 20.07.2012 (AZ 249 / 110 / 76140) als gemeinnützig "für die Förderung von Wissenschaft und Forschung" anerkannt. Demzufolge sind Mitgliedsbeiträge und Spenden steuerbegünstigt. Für Beträge unter 50,00 Euro genügt der Überweisungsbeleg.

 

Stiftung

Die Meister-Eckhart-Stiftung zur Unterstützung der satzungsmäßigen Ziele der Meister-Eckhart-Gesellschaft wurde im Jahr 2005 eingerichtet. Näheres auf der Website der Stiftung.